2 Mose 12:6
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Bis zum 14. Tag des 1. Monats müsst ihr sie gesondert halten. Dann sollen alle, die zur Gemeinschaft der Israeliten gehören, die ausgewählten Lämmer in der Abenddämmerung schlachten.
und sollt's behalten bis auf den vierzehnten Tag des Monats. Und ein jegliches Häuflein im ganzen Israel soll's schlachten gegen Abend.
und sollt es behalten bis auf den vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israel soll es zwischen den Abendstunden schächten.
und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es zur Abendzeit schächten.
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